Allgemeine Bedingungen für die Erbringung von Seminaren durch die Academy of Labour

 

1. Geltungsbereich

Für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Seminaranbieter Acadamy of Labour, Eschersheimer Landstr. 155-157, 60323 Frankfurt am Main (nachfolgend "AoL") und dem Teilnehmer (nachfolgend "Teilnehmer") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die AoL stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Vertragsgegenstand

Die AoL bildet gemeinsam mit der Europäischen Akademie der Arbeit das House of Labour und ist eine Ausbildungsstätte für Gewerkschaften, Non-Profit-Organisationen und mitbestimmte Unternehmen, eine Institution des sozialen Dialogs und der arbeitnehmerorientierten Lehre und Forschung. Im Rahmen ihrer Tätigkeit bietet die AoL Seminare, Webinare und Lehrgänge an. Der Leistungsumfang sowie die Teilnahmepreise sind in den Angeboten bzw. Seminarausschreibungen der AoL festgelegt. Die Aol bietet Seminare und Webinare unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Mitbestimmung und Arbeitsbeziehungen,
  • Volks- und Betriebswirtschaftslehre,
  • Kommunikation und Sprache,
  • Kollektives und individuelles Arbeitsrecht,
  • Agiles Arbeiten,
  • Soft Skills und Methoden,
  • Beteiligungsmanagement u.a.

Seminare zu anderen Themen werden bei Bedarf und auf Nachfrage angeboten.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1.
Die AoL leitet dem Teilnehmer die Angebote bzw. Ausschreibungen für Seminare zu. Diese sind unverbindlich. Die Bestellung durch den Teilnehmer erfolgt durch die Anmeldung. Bei Verhinderung eines angemeldeten Teilnehmers kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.

3.2.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der AoL zustande. Die Bestätigungsfrist beginnt mit der Anmeldung des Teilnehmers und beträgt max. 10 Tage, wobei der Zugang bei dem Teilnehmer fristwahrend ist. Geht dem Teilnehmer innerhalb dieser Frist keine schriftliche Bestätigung bzw. Rechnung der AoL zu, verliert die Anmeldung des Teilnehmers ihre Gültigkeit.

3.3.
Mit der Bestätigung/Rechnung der AoL führt die Anmeldung des Teilnehmers zu einem verbindlichen Vertragsschluss und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühren.

4. Kein Widerrufsrecht

Dem Teilnehmer steht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

5. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers

5.1.
Die Anmeldungen zu Seminaren und Webinaren können vor Veranstaltungsbeginn zurückgenommen werden. Der Rücktritt ist gegenüber der AoL zu erklären. Maßgeblich für die Wahrung der nachfolgend genannten Fristen ist der Zugang der Erklärung bei der AoL. Für die Versendung der Erklärung gilt die Textform.

5.2.
Bei Widerruf bis zu 6 Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird keine Teilnahmegebühr erhoben. Bei Widerruf bis zu 2 Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird 50 Prozent der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späterem Widerruf wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Für Webinare gilt eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor Beginn des Webinars. Bei späterem Wiederruf der Teilnahme wird die volle Webinargebühr erhoben.

5.3.
Es gelten Regelungen abweichend zu 5.2. sofern zwischen der AoL und dem Teilnehmer bzw. jeweiligen Kooperationspartner eine andere schriftliche vertragliche Regelung getroffen wurde.

6. Änderungen und Absagen von Seminaren durch die AoL

6.1.
Wird die Mindestteilnehmerzahl bis eine Woche vor Veranstaltungstermin nicht erreicht, behält sich die AoL das Recht vor, die Seminare bzw. Webinare abzusagen. Die Teilnehmer haben grundsätzlich bei Absage des Termins keine Ansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Ersatz von bereits getroffenen Aufwendungen.

6.2.
Bei Ausfall eines Seminartermins z.B. durch Erkrankung eines Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Das Recht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

7. Gebühren und Zahlungsbedingungen

7.1.
Die Gebühren für die zu erbringenden Leistungen werden im Angebot bzw. der Ausschreibung und der Rechnung für die Seminarleistungen und weitere Leistungen inklusive der ggf. anfallenden Umsatzsteuer einzeln aufgelistet.

7.2.
Die Teilnahmegebühren sind innerhalb von 2 Wochen nach der Veranstaltung gegen Rechnungsstellung fällig.

7.3.
Bei einer Belegung aller Seminare mit der vollen Teilnehmerzahl durch einen Kooperationspartner - soweit nicht im Einzelfall anderes vereinbart - erhält der Kooperationspartner einen Rabatt i.H.v. 5% auf den Gesamtbetrag der Teilnahmegebühr. Der Rabatt wird am Ende des Kalenderjahres berechnet und ist bis zum 31. Januar des Folgejahres fällig.

8. Haftung

Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AoL, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

9. Datenschutz

Die AoL speichert die personenbezogenen Daten der Teilnehmer im automatisierten Verfahren. Deren Erfassung, Verarbeitung und Speicherung erfolgen ausschließlich im Rahmen des Fortbildungszweckes unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insb. nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. ab dem 25.05.2018 der DSGVO.

10. Anwendbares Recht und salvatorische Klausel

10.1.
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem Teilnehmer und der AoL findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

10.2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.